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Auszeichnung bewährter Kraftfahrer
Zielgruppe
Alle Kraftfahrer mit mindestens zehnjähriger vorbildlicher Fahrzeit.
Ziele und Umsetzung
Die Deutsche Verkehrswacht stiftete im Jahre 1952 eine Auszeichnung
für bewährte Kraftfahrer, die es heute in den Stufen
- Bronze für 10 Jahre Fahrzeit
- Silber für 20 Jahre Fahrzeit
- Silber mit Eichenkranz für 25 Jahre Fahrzeit
- Gold für 30 Jahre Fahrzeit
- Gold mit Eichenkranz für 40 Jahre Fahrzeit und
- Goldenes Lorbeerblatt für 50 Jahre Fahrzeit
gibt.
Die Auszeichnung als bewährter Kraftfahrer hat eine Doppelnatur:
Einerseits dient sie der Anerkennung für vorbildliches Verhalten
im Strassenverkehr in der Vergangenheit - dem Auszeichnungszeitraum;
gleichzeitig nimmt sie die Ausgezeichneten aber auch für die
Zukunft in die Verantwortung. Mit der Annahme der Auszeichnung
verpflichtet sich der Kraftfahrer, "auch weiterhin durch umsichtiges,
rücksichtsvolles und hilfsbereites Verhalten im Strassenverkehr
anderen Verkehrsteilnehmern Vorbild zu sein".
Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf der Antragsteller weder wegen
einer Verletzung von Straßenverkehrsvorschriften gerichtlich
verurteilt worden sein, noch wegen einer Verletzung von
Straßenverkehrsvorschriften mit einem Bußgeld belegt worden
sein, das zu einer Eintragung in das Verkehrszentral-Register
geführt hat (ab 40 € ), noch wegen eines Vergehens aufgrund
anderer Vorschriften gerichtlich verurteilt worden sein.
Innerhalb des für die Auszeichnung in Frage kommenden Zeitraums
darf dem Antragsteller weder die Fahrerlaubnis entzogen, noch gegen ihn
ein Fahrverbot ausgesprochen worden sein.
Der Antrag ist an die für den Wohnsitz des Antragstellers
zuständige örtliche Verkehrswacht zu richten; dort sind auch
weitere detaillierte Informationen erhältlich.
Plaketten
Bei der Ehrung werden eine Urkunde, eine Anstecknadel, ein Ausweis und
ein Berechtigungsschein ausgehändigt; letzterer berechtigt zum
(kostenpflichtigen) Bezug von entsprechenden Fahrzeugplaketten (Metall).
Weitergehende
Fragen hierzu beantworten wir gerne zu unseren Geschäftszeiten
täglich von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr unter der Telefonnummer:
(0 71 31) 77 29 17 oder per Email: info@kvw-hn.de
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